Terminabsagen
Vereinbarte Termine, die weniger als 6 Wochentage, d.h. Mo-Fr, keine Feiertage, vorher abgesagt und kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden können oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, stelle ich in vollem Umfang in Rechnung. Bitte haben Sie für die Regelung Verständnis, da mir sonst ein Verdienstausfall entstehen würde, der zu meinen Lasten geht.
Dies gilt auch für telefonisch vereinbarte Termine.